Corona-Update: Veränderter Spielmodus wahrscheinlich
Der Verband plant im Frühjahr mit einer Auf- und Abstiegsrunde
(wh/wfv) - Der Württembergische Fußballverband (WFV) plant für den Amateurbereich von der Oberliga abwärts wegen der Corona-Pandemie einen veränderten Spielbetrieb. Der drastische Einschnitt sieht vor, nach Beendigung der Vorrunde eine Auf- und Abstiegsrunde folgen zu lassen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Verbandes hervor.
Demzufolge hätte unsere Erste im Frühjahr zunächst noch fünf Spiele bis zum Ende der Vorrunde in der Kreisliga A I zu absolvieren. Die Tabelle würde danach in zwei Hälften geteilt, wobei die Mannschaften ihre in der Hinrunde geholten Punkte in die folgende Aufstiegs- bzw. Abstiegsrunde mitnehmen.
In der kommenden Woche folgen Videokonferenzen mit Vereinen aus Frauenstaffeln und im Anschluss mit der Jugend, um hier ebenfalls zu einem Meinungsbild zu kommen. Denkbar ist eine Planung des Spielmodells analog zum Herrenbereich und eine Differenzierung hinsichtlich der Staffelgrößen, verlautet der WFV.
Die komplette Pressemeldung des WFV
Mittels Videokonferenz hat sich der Spielausschuss des Württembergischen Fußballverbandes mit den Bezirksvorsitzenden und den Bezirks-Spielleitern zum weiteren Vorgehen für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs ausgetauscht.
Die Einschätzungen des Spielausschusses decken sich nach den zahlreichen Wortmeldungen der Teilnehmer weitgehend mit den Stellungnahmen aus den Bezirken. So ist vor dem Hintergrund der aktuellen Lage und der Terminproblematik die Durchführung einer vollständigen Meisterschaftsrunde mit Hin- und Rückspielen überwiegend nicht mehr möglich. Eine Ausnahme bilden die kleinen Staffeln in den Herren-Kreisligen B, die – nach aktueller Lage - bei teilweise lediglich zwölf Vereinen eine vollständige Spielrunde möglicherweise noch abschließen können.
Ein Grundkonsens besteht hinsichtlich des alternativen Spielmodells. So haben sich nahezu alle Teilnehmer für eine Auf- und Abstiegsrunde zu Ermittlung der Auf- und Absteiger nach Abschluss der Hinserie ausgesprochen. Bei einer Staffelgröße von 18 Vereinen wären für jeden Verein 25 Saisonspiele zu absolvieren im Vergleich zu 34 Partien in einer Spielzeit mit Hin- und Rückrunde. Die Tabelle wird dabei in zwei Hälften geteilt, wobei die Vereine ihre in der Hinrunde bereits erzielten Punkte in die Aufstiegs- bzw. Abstiegsrunde mitnehmen. In dieser Variante wäre sichergestellt, die Saison in einem Modus zu Ende zu führen, der einer vollständigen Runde am nächsten kommt, um so unter den gegebenen Umständen das sportlich fairste Ergebnis zu erzielen.
Vielfach wurde seitens der Bezirksvertreter der Wunsch geäußert, den Vereinen nach Möglichkeit vier Wochen Vorbereitungszeit auf das erste Spiel nach Wiederaufnahme des Spielbetriebs einzuräumen. Nachdem die weiteren Schritte maßgeblich von den behördlichen Vorgaben hinsichtlich der Trainings- und Spielmöglichkeiten abhängig sind, wird die Entscheidung über die Frist zur Vorbereitung kurzfristig fallen müssen. Möglich scheint nach Meinung des Verbands-Spielausschusses eine Kompromisslösung mit einer Zeitspanne von wenigstens drei Wochen zum ersten Spiel. Diskutiert wurde ebenfalls über die Möglichkeit, die Saison angesichts einer möglichen Terminproblematik über den 20. Juni hinaus zu verlängern. Mit dem Hinweis auf die Durchführung einer Relegation, die von Bezirken ausnahmslos gewünscht wird, ist eine Verlängerung in die neue Spielzeit 2021/22 hinein nicht geplant.
Die Bezirksvertreter werden im nächsten Schritt die gemeinsame Einschätzung mit ihren Vereinen besprechen. Parallel dazu finden in der kommenden Woche weitere Videokonferenzen mit Vereinen aus Frauenstaffeln und im Anschluss mit der Jugend statt, um hier ebenfalls zu einem Meinungsbild zu kommen. Denkbar ist eine Planung des Spielmodells analog zum Herrenbereich und eine Differenzierung hinsichtlich der Staffelgrößen. Eine endgültige Entscheidung über die spieltechnische Planung des weiteren Saisonverlaufs trifft der Beirat des Württembergischen Fußballverbandes nicht vor Ende Januar. Diese wird in Abhängigkeit von den behördlichen Verfügungslagen zu treffen sein, so dass ein genauer Termin im Moment noch nicht genannt werden kann.