WFV reagiert auf die Ausbreitung des Corona-Virus
3. Update: Klarheit über weiteren Spielbetrieb erst Anfang Mai
Seit dem 12. März 2020 ruht der Spielbetrieb im württembergischen Amateurfußball aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das öffentliche Leben. Trotz leichter Lockerungen der Beschränkungen sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, wann wieder gespielt werden könne, teilt der Württembergische Fußballverband (WFV) mit.
Nach den Entscheidungen anderer National- und Landesverbände zum Fortgang des Spielbetriebs gibt es eine verständliche Erwartungshaltung, dass sich auch der WFV zeitnah dazu erklärt, wann und unter welchen Voraussetzungen wieder gespielt wird. Aktuell sehen sich die Verantwortlichen dazu aber noch nicht in der Lage.
Sie begründen das wie folgt:
• Es gibt kein Szenario, das alle Beteiligten zufrieden stellen wird. Wenn zu den vorab vereinbarten Wettbewerbsbedingungen die Saison 2019/20 nicht zu Ende gespielt werden kann, resultieren daraus zahlreiche rechtliche Fragen. Diese lassen wir derzeit extern prüfen und rechnen mit Ergebnissen im Laufe der Woche. Erst dann wollen wir auf einer gesicherten Grundlage in die inhaltliche Diskussion gehen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir uns mit allen rechtlichen Argumenten erst gründlich auseinandersetzen wollen und müssen. Sowohl das Haftungsrisiko der Verbände als auch das persönliche der Entscheidungsträger machen dies erforderlich. Vor allem geht es uns aber darum, die Rechtpositionen der Vereine zu wahren. Deshalb ist ein sorgfältiges Vorgehen in dieser wichtigen Frage zwingend.
• Erforderlich ist zudem eine detaillierte Abstimmung über das weitere Vorgehen mit den Trägern der übergeordneten Ligen. Auch dort gibt es noch keine Entscheidungen über den weiteren Saisonverlauf. Wenn wir isoliert vollendete Tatsachen schaffen, die später nicht in Einklang mit denen bspw. der Regionalliga Südwest gebracht werden können, gehen damit erhebliche rechtliche Probleme einher.
• Auch eine Entscheidung über die Aussetzung des Spielbetriebs bis 15. August oder 1. September 2020 wäre zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg, die in der aktuellen Fassung erst am heutigen Tag in Kraft getreten ist, nennt im Moment den 3. Mai 2020 als Datum, bis zu dem es Einschränkungen des öffentlichen Lebens gibt, die auch die Austragung von Fußballspielen unmöglich machen. Eine belastbare Einschätzung, ob danach wieder gespielt werden kann, ist angesichts der dynamischen Entwicklungen nicht möglich. Nach unserer aktuellen Spielordnung dauert das Spieljahr bis 30. Juni 2020. Es erscheint rechtlich problematisch, bereits jetzt unwiderruflich darüber zu entscheiden, bis dahin auch dann nicht mehr zu spielen, sollte es rechtlich wieder möglich werden. Mit einer kompletten Aussetzung des Spielbetriebs und dem pauschalen Ausschluss von Alternativen wie bspw. Geisterspielen, würden wir zudem unsere Möglichkeiten, einen Landespokal-Sieger 2019/20 und damit den Teilnehmer am DFB-Pokal 2020/21 zu ermitteln, ohne zwingende Gründe erheblich einschränken. Dies wollen wir vermeiden.
• Abwarten wollen wir außerdem die Beratungen zwischen Bund und Ministerpräsidenten am 30. April 2020, in deren Rahmen eine gemeinsame Position zum Sport entwickelt werden soll. Erst dann wird Klarheit herrschen, inwieweit das derzeitige Trainings- und Spielverbot im Fußball aufrechterhalten wird.
WFV-Präsident Matthias Schöck: „Auch vor dem Hintergrund ständig neuer Wasserstandsmeldungen hinsichtlich der Fortführung der Saison sind wir gut beraten, einen kühlen Kopf zu bewahren und alle möglichen Alternativen auf die wichtigen Kriterien hin intensiv zu prüfen. Wir haben sehr viele Gespräche geführt, Meinungen eingeholt und Szenarien durchgespielt. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir in Baden-Württemberg eine einheitliche Haltung hinsichtlich unserer gemeinsamen Vorgehensweise haben. Uns allen ist bewusst, dass der Fußball eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft spielt, aber im Moment angesichts der gesundheitlichen Herausforderungen in den Hintergrund treten muss.“
Wie geht es weiter?
Sobald uns das beauftragte Rechtsgutachten vorliegt, werden sich unsere Verbandgremien auf dieser Grundlage mit Modellen befassen, ob und ggf. wie die Saison 2019/20 zu Ende gebracht werden kann. In der Folge wollen wir uns dann innerhalb Baden-Württembergs und mit der Regionalliga Südwest abstimmen. Wir gehen davon aus, dass wir dann über die Ergebnisse der Beratungen Anfang Mai informieren können.